Provisionsinfo
Informationen über die Provision gemäß Maklergesetz (MaklerG) und Immobilienmakler-Verordnung (ImmMV, BGBl. Nr. 297/1996 idgF). Die angeführten Sätze sind die gesetzlichen Höchstsätze; sie gelten, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
Provision beim Kauf und Verkauf von Immobilien
Die Provision beträgt jeweils für Käufer und Verkäufer:
Bei einem Kaufpreis bis 36.336,42 €: 4 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt (= 4,8 % inkl. USt)
Bei einem Kaufpreis von 36.336,43 € bis 48.448,50 €: 1.453,46 € zzgl. 20 % USt (= 1.744,15 € inkl. USt) — Fixbetrag als Übergangszone: Er entspricht genau 4 % der unteren und 3 % der oberen Grenze
Bei einem Kaufpreis ab 48.448,51 €: 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt (= 3,6 % inkl. USt)
Provision bei der Vermietung
Für Wohnungsmieten gilt seit 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip: Die Provision zahlt, wer den Makler zuerst beauftragt hat — in der Regel der Vermieter. Mieter zahlen nur dann eine Provision, wenn sie selbst Erstauftraggeber sind; in diesem Fall gelten die Höchstsätze der ImmMV (maximal zwei Bruttomonatsmieten, bei Befristung bis zu drei Jahren maximal eine Bruttomonatsmiete, jeweils zuzüglich 20 % Umsatzsteuer).
Doppelmaklertätigkeit
Wir werden — sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist — als Doppelmakler tätig, das heißt für beide Seiten des Geschäfts (§ 5 MaklerG). Darauf weisen wir gemäß § 30b KSchG ausdrücklich hin.
Fälligkeit
Der Provisionsanspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (z. B. Unterzeichnung des Kaufvertrags) und ist mit Rechnungslegung fällig. Die vollständigen gesetzlichen Regelungen finden Sie im Maklergesetz und in der Immobilienmakler-Verordnung, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at.